Freitag, 13. März 2020

Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner appelliert: 
Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft muss gewährleistet bleiben!

Die derzeitige Sicherheitslage (Stand: 13. März 2020, 19.30 Uhr) in Zusammenhang mit dem Corona-Virus macht es erforderlich, nachfolgende Verhaltensregeln in jedem Fall ernst zu nehmen und diese auch einzuhalten. Alle angeordneten Maßnahmen innerhalb des NÖ Feuerwehrwesens zielen darauf ab, die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren weiterhin aufrecht zu erhalten.

Der NÖ Landesfeuerwehrverband weist noch einmal mit Nachdruck darauf hin, dass bis auf Widerruf sämtliche Übungen, Schulungen, Bewerbstraining, Ausbildungsprüfungen und Zusammenkünfte im Feuerwehrhaus nicht gestattet sind. Ein einziges infiziertes Mitglied kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Mitglieder unter Quarantäne gestellt werden muss. Das kann zu einem Totalausfall der Feuerwehr führen. 

Ausgenommen sind lediglich Einsatzfahrten und unaufschiebbare, für den Einsatz notwendige Instandsetzungsmaßnahmen. Diese sind jedenfalls, mit geringstem Personalaufwand, unter den besonderen Voraussetzungen abzuarbeiten. 
Speziell bei Einsätzen mit begründetem oder anzunehmenden Verdachtsfällen auf den Coronavirus, vor allem bei Türöffnungen, Aufzugbefreiungen oder bei Tragehilfen als Unterstützung für das Rote Kreuz ist anzuraten, nur mit dem einsatztaktisch zwingend erforderlichen Einsatzpersonal vorzugehen. 
Wenn taktisch vertretbar, ist bei diesen Einsätzen die Vorgangsweise des anwesenden Sanitätspersonals zu berücksichtigen. Auf jeden Fall sind bei derartigen Einsätzen das Helmvisier, Infektionsschutzhandschuhe zur verwenden. 
Allfällig kontaminierte Einsatzbekleidung ist direkt vor Ort sofort in geeignete Behältnissen abzulegen und einer entsprechenden Reinigung zuzuführen. 
Aufgrund eines aktuellen Vorfalles möchten wir darauf hinweisen, dass feuerwehrfremde Tätigkeiten ebenso untersagt sind. Beispielsweise die Mitwirkung als Komparsen bei einem Filmdreh oder die Beistellung von Einsatzfahrzeugen oder technischer Ausrüstung. Nachdem zuletzt auch Anfragen an Feuerwehren zur Notversorgung mit Medikamenten, Speisen oder Getränken für die Bevölkerung gestellt wurden, möchten wir klarstellen, dass die Feuerwehren per Gesetz lediglich für die "Notversorgung" verantwortlich sind. Klassische "Daseinsversorgung" fällt nicht in den ureigensten Aufgabenbereich der Feuerwehr. 

Größtes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die eigene Hygiene zu legen. Oftmaliges Händewaschen, unterstützt durch Desinfektion, senkt die Ansteckungsgefahr um ein Vielfaches. Alle Maßnahmen, die in nächster Zukunft noch getroffen werden sollen, gelten bis auf Widerruf. 
Der Landesfeuerwehrverband wird bei aktuellen Entwicklungen die neuesten Informationen umgehend an die Feuerwehren weiterleiten. 
Zur Dokumentation und Sicherstellung der flächendeckenden Einsatzbereitschaft der NÖ Feuerwehren werden alle Feuerwehrkommandanten angewiesen, dass sie die Anzahl der bestätigten Coronafälle und die Anzahl der unter häuslich gestellten Quarantänefälle an den NÖ Landesfeuerwehrverband (martin.boyer@feuerwehr.gv.at) melden. Sofern die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht mehr gegeben ist, ist unbedingt die zuständige Alarmzentrale zu verständigen. Gleichzeitig ist der NÖ Landesfeuerwehrverband (E-Mail an martin.boyer@feuerwehr.gv.at) über diesen Umstand in Kenntnis zu setzen. 

Der Landesfeuerwehrrat hat in seiner heutigen Sitzung (Freitag, 13. März 2020, Anm.) sein spezielles Augenmerk im Hinblick auf das Feuerwehrwesen in Niederösterreich zur Bewältigung der Ausnahmesituation gelegt. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in Niederösterreich. 

Ich wünsche euch und euren Familien in diesen schwierigen Zeiten das Allerbeste! 
Es zeichnet mit einem „Gut Wehr“ 
Euer 
Landesfeuerwehrkommandant LBD Dietmar Fahrafellner, MSc

K.B.


 

Login

 



 
Freiwillige Feuerwehr Gföhl

Bergstraße 29, 3542 Gföhl, Tel.: (0043) 2716 / 85 85 
 feuerwehr.gfoehl@aon.atwww.feuerwehr.gfoehl.at